Vorschriften
Bei der Planung, Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen, zu denen auch die Verbindungsstücke und Schornsteine bzw. Abgasleitungen gehören, sind zahlreiche Normen, Richtlinien, Verordnungen und insbesondere der Brandschutz zu beachten. Generell gilt in Deutschland, dass diese Arbeiten anzeige- bzw. genehmigungspflichtig bei Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister sind. Dennoch unterscheiden sich einige Richtlinien in den einzelnen Bundesländern.
Übersicht der wichtigsten Richtlinen die im Vorfeld beachtet werden sollten:
- >> Landes-FeuVO (Feuerungsverordnung der Länder)
- >> LBO (Landes-Bauordnungen)
- >> DIN 18160 T1 (Abgasanlagen – Planung und Ausführung)
- >> EN 13384 (Berechnung von Schornsteinabmessungen)
- >> ZVH-Richtlinien (Zentralverband Haustechnik e.V.)
- >> Bauaufsichtliche Zulassungen der Hersteller
- >> Montageanleitungen der Hersteller
- >> TRGI (Technische Regeln Gas-Installationen)
- >> DVGW-Merkblätter (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.)